Die Behandlung von Besenreisern erfolgt in den meisten Fällen aufgrund ästhetischer Gründe. Ästhetische Behandlungen müssen privat bezahlt und können nicht über die Grundversicherung verrechnet werden. In der Praxis sieht das aber meistens anders aus: Fast immer finden sich bei der Abklärung von Besenreisern auch noch andere, grössere Krampfadern, die ebenfalls behandelt werden und deren Verödung von den Krankenkassen bezahlt werden muss. Vielfach übernehmen die Krankenkassen dann auch die Kosten der Verödung von Besenreisern in der gleichen Sitzung. Bei der Erstuntersuchung (zahlt Krankenkasse) wird aufgrund des Befundes an den Beinen ganz genau definiert, was die Krankenkasse bezahlt und was nicht.
Kostenpunkt: ab CHF 130.00-160.00 für Behandlung der Besenreiser mit Schaumverödung, CHF 250.00 pro Sitzung für Sklerolaserbehandlung